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Bundesweites zentrales Testamentsregister
Seit dem 01.01.2012 gibt es in Berlin ein bundesweites zentrales Testamentsregister.
Über dieses elektronische Register, das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführte wird, kann künftig abgefragt werden, ob eine verstorbene Person ein Testament oder einen Erbvertrag in einem Notariat oder Gericht hinterlegt hat.
Weitere Informaionen dazu erhalten Sie auf Anfrag gerne von Rechtsanwalt Kierig.
Eingestellt am 10.01.2012 von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau
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