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Trunkenheit im Verkehr: Kein Fahrradfahr-Verbot
Kein Fahrradfahr-Verbot trotz Trunkenheit im Verkehr
Das VG Hannover hat entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der mit einem Alkoholpegel von mehr als 3 Promille eine öffentliche Straße befahren hat, vorerst weiter Fahrrad fahren darf.Aktenzeichen: 9 A 3272/10
Eingestellt am 04.08.2011 von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau
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