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neues Gesetz zum Kinderschutz
Das neue Kinderschutzgesetz gilt seit dem 01.01.2012. Dadurch können Kinder und Jugendliche in Deutschland noch umfassender geschützt werden.
Vor allem Kleinkinder sollen von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Auch ist es künftig möglich schneller einzugreifen soweit Handlungsbedarf besteht.
Alle relevanten Institutionen wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei sind bzw. werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt. Wichtiges Anliegen ist dabei, möglichst frühzeitig Hilfe anzubieten.
Eingestellt am 10.01.2012 von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau
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