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Musizieren in der Nachbarwohnung
Ein Mieter darf die Miete mindern, soweit in der Nachbarwohnung regelmäßig Schlagzeug gespielt wird. Dies hat nun das Landgericht Berlin entschieden (Az: 65 S 59/10).
Zwar hat der Nachbar ein Recht dazu, ein Musikinstrument zu spielen. Der Mieter in der Nachbarwohnung hat aber auch das (gleichwertige) Recht auf Ruhe, das er im Rahmen einer Mietminderung gegenüber seinem eigenen Vermieter in Anspruch nehmen kann.
Eingestellt am 28.07.2011 von Rechtsanwalt Wolfgang Behlau
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