Vermögensaufteilung - Anwalt Heidelberg

Sonstige Vermögensregelungen bei Scheidung

Nicht alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten werden durch den Zugewinnausgleich geregelt.

 

Haben die Eheleute beispielsweise eine gemeinsame Immobilie und beide Eheleute stehen als Miteigentümer zu gleichen Anteilen im Grundbuch, dann beeinflusst die Berechnung des Zugewinnausgleichs diese Eigentumssituation nicht.

 

Im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung ist es aber vielfach der Wunsch der Eheleute, dass auch eine Änderung der Eigentumssituation der Immobilie herbeigeführt wird. Häufig wird dann die Immobilie verkauft oder einer der beiden Eheleute übernimmt die Immobilie zum Alleineigentum.

 

Auch die Regulierung von Schulden oder die Aufteilung von gemeinsamen Konten kann so geregelt werden.

 

Solche sonstigen Vermögensauseinandersetzungen stehen häufig im direkten Zusammenhang mit Regelungen zum Unterhalt und zum Zugewinnausgleich.

 

Ziel ist es hier, eine Gesamtlösung zu finden, die letztlich dann in Form einer notariellen Vereinbarung oder einer gerichtlich protokollierten Scheidungsfolgenvereinbarung rechtswirksam zustande kommt.

Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen, können Sie gerne einen Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei bei Rechtsanwalt Wolfgang Behlau vereinbaren.

 

Einen Termin für eine Erstberatung erhalten Sie meistens auch kurzfristig.

 

 

Telefonnummer zur Vereinbarung eines Besprechungstermins:

 

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