Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Becker Behlau

Rechtsanwälte für Strafrecht und Familienrecht

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

 

 

Rechtsanwalt Wolfgang Behlau

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Familienrecht

 

 

Rechtsanwalt Patrick Welke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

 

 

Rechtsanwalt David Vollert de Hendrik

Rechtsanwalt 

 

 

 

Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei beschränken ihre anwaltliche Tätigkeit auf wenige Rechtsgebiete. Erst durch die mehrjährige intensive Berufserfahrung in einem Rechtsgebiet entsteht nach dem Selbstverständnis der Rechtsanwälte die Grundlage für eine praxisorientierte Bearbeitung der Mandate und für ein lösungsorientiertes Handeln.

 

Unsere Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte vertreten Sie im Raum Heidelberg/Mannheim und auch bundesweit in den Rechtsgebieten Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und im allgemeinen Zivilrecht (also Vertragsrecht und Forderungsrecht).

Fachanwälte

Für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt der zuständigen Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Spezialgebiet nachweisen.

Dabei liegen besondere Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nach der gesetzlichen Fachanwaltsordung vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Dies setzt für den Rechtsanwalt die Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang über mindestens 120 Zeitstunden mit anschließenden Prüfungen voraus.

 

Zusätzlich ist der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, dass für den Fachanwalt für Strafrecht 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, und für den Fachanwalt für Familienrecht 120 Fälle in den letzten drei Jahren bearbeitet wurden. Darüber hinaus führt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer üblicherweise noch ein prüfendes Fachgespräch.

 

Ein Fachanwalt muss darüber hinaus der Rechtsanwaltskammer jährlich den Nachweis über die dozierende oder hörende Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen von 15 Stunden erbringen.