Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Becker Behlau Welke

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht und Familienrecht

 

 

 

Familienrecht

 

Rechtsanwalt Wolfgang Behlau, Fachanwalt für Famillienrecht

 

 

 

Strafrecht

 

Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Patrick Welke, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Heiko Hofstätter Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt David Vollert de Hendrik, Strafrecht

Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei beschränken ihre anwaltliche Tätigkeit auf wenige Rechtsgebiete. Erst durch die mehrjährige intensive Berufserfahrung in einem Rechtsgebiet entsteht nach dem Selbstverständnis der Rechtsanwälte die Grundlage für eine praxisorientierte Bearbeitung der Mandate und für ein lösungsorientiertes Handeln.

 

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte haben sich auf das Strafrecht und das Familienrecht spezialisiert und sind ausschließlich auf diesen Rechtsgebieten tätig.

Fachanwälte

Für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt der zuständigen Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Spezialgebiet nachweisen.

 

Dabei liegen besondere Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nach der gesetzlichen Fachanwaltsordung vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dies setzt für den Rechtsanwalt die Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang über mindestens 120 Zeitstunden mit anschließenden Prüfungen voraus. Zusätzlich ist der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, dass für den Fachanwalt für Strafrecht 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, und für den Fachanwalt für Familienrecht 120 Fälle in den letzten drei Jahren bearbeitet wurden. Darüber hinaus führt der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer üblicherweise noch ein prüfendes Fachgespräch. Ein Fachanwalt muss darüber hinaus der Rechtsanwaltskammer jährlich den Nachweis über die dozierende oder hörende Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen von 15 Stunden erbringen.